Bonner Landgericht: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar

„Mit diesem Urteil geht eine klare Botschaft einher“

Die als Cum-Ex-Deals bekannte Mehrfacherstattung von Steuern ist nach Ansicht des Landgerichts Bonn eine Straftat. Doch das Strafmaß fällt milde aus – trotz eines Millionenschadens für den Fiskus.

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ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam zum Cum-Ex-Urteil

„Entscheidend ist bei diesem Urteil nicht die Höhe der Strafen im konkreten Fall, weil die Angeklagten hier intensiv zur Aufklärung beigetragen haben. Entscheidend ist, dass das Landgericht die Strafbarkeit dieses Systems festgestellt hat. Das wird zwar vom Bundesgerichtshof nochmal überprüft werden. Aber das aktuelle Urteil legt auf jeden Fall die Grundlage für viele weitere Gerichtsverfahren zum Thema Cum Ex.“

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Cum-Ex erklärt – Wie Steuerräuber den Staat um Milliarden prellen | n-tv


 

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