Schwarz-rot will die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen

Die Bundesregierung plant eine VorratsdatenspeicherungDie schwarz-rote Koalition hat beschlossen, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Dabei gibt es rechtliche Einschränkungen durch den Europäischen Gerichtshof, da die Privatsphäre der Menschen gefährdet sei.

E-Mails nicht verschicken

Zudem können mit der Vorratsdatenspeicherung über IP-Adressen  (siehe Wikipedia) bei Straftaten jedoch lediglich einfache Täter ermittelt und gefasst werden. Ihnen fehlt nämlich meist das Wissen, dass sich dies alles umgehen lässt.

Zur Kommunikation per E-Mail kann man sich zum Beispiel mit mehreren eine gemeinsame Adresse anlegen und schreibt E-Mails, ohne sie zu verschicken. Als Entwurf gespeichert, können die anderen sie lesen und auf die gleiche Weise beantworten.

Die eigentlichen IP-Adressen lassen sich umgehen

Aber es geht auch noch anders! Man verwendet VPN (Virtuelles Privates Netzwerk). Dadurch hat man eine andere IP-Adresse, mit der man im Internet unterwegs ist. Damit lässt sich übrigens auch ein Geo-Blocking umgehen. Man wählt als Zugang zum Internet das Land aus, dessen Beiträge nur in diesem Land zu sehen sind und schon hat man durch die entsprechende IP-Adresse Zugang darauf. Zwecks Schutz der Privatspäre empfiehlt gar das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Verwendung von VPN.

Aber auch Google und andere haben so nicht mehr Zugang zum Standort, der heutzutage manchmal bis auf einen Straßenabschnitt genau ist. Und organisierte Kriminelle nutzen natürlich VPN, um ihren Standort zu verschleiern!

Ebenso muss Telefonie heute nicht mehr über das Handynetz gehen, sondern geht ebenfalls über das Internet mit aktivem VPN auf dem Handy. Selbst Handynummern kann man sich aus fast jedem Land besorgen, die nicht mit einem Chip, sondern über eine App verwendet werden. So kann jemand in den USA leben und sich eine deutsche Handynummer besorgen. Einen Verifizierungsbrief, dass man in Deutschland lebt, lässt man sich an einen Komplizen in Deutschland schicken, der dann den Freigabecode aus dem Brief übermittelt.

Ach, und das Darknet gibt es ja auch noch!

Also, die ganze Vorratsdatenspeicherung ist so gut wie sinnlos, außer dass viele private Daten gesammelt werden. Ach, was ist, wenn diese Daten gehackt werden? Hat man in den Parteien keine Fachleute, die dies wissen und an die Verantwortlichen kommunizieren?

 

Weiterführende Informationen:

Vorratsdatenspeicherung ist zurück:
Koalition beschließt IP-Speicherung

Nach jahrelangem Streit steht die Vorratsdatenspeicherung vor der Rückkehr: Die neue schwarz-rote Koalition will IP-Adressen drei Monate lang speichern lassen. Während das BKA dies als entschei­dendes Ermittlungswerkzeug betrachtet, warnen Kritiker vor einem folgenschweren Eingriff in die Privatsphäre

Meldung vom 09.04.2025 bei WinFuture

 

Schwarz-roter Koalitionsvertrag:
Doch wieder eine Vorratsdatenspeicherung?

Die neue Regierungskoalition will die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erweitern. So sollen künftig IP-Adressen für drei Monate auf Vorrat gespeichert werden. Ist das rechtlich überhaupt möglich?

Meldung vom 12.04.2025 bei Tagesschau

 

Grüne gegen Faeser-Vorstoß Vorratsdatenspeicherung belastet Rot-Grün

Bundesinnenministerin Faeser und die Innenminister der Länder drängen gemeinsam auf die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung. Die Grünen kritisieren das, könnten von SPD und CDU/CSU aber überstimmt werden.

Meldung vom 06.12.2024 bei Tagesschau

 

EuGH kippt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht, entschied der Europäische Gerichtshof. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger nur unter strengen Voraussetzungen gespeichert werden.

Meldung vom 20.09.2022 bei Tagesschau

 

Vorratsdatenspeicherung – Stehen alle Menschen unter Generalverdacht?

Die Vorratsdatenspeicherung meint per Definition die Erhebung und dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten, ohne dass zunächst ein explizit festgeschriebener Speicherungszweck oder -grund gegeben ist. Inexplizit jedoch sollen diese hinterlegten Daten den öffentlichen Stellen zugänglich gemacht werden, wenn gegen eine bestimmte Person der Verdacht einer schweren strafbaren Handlung besteht und so der Aufklärung dienen.

Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025 bei datenschutz.org

 

Wie funktioniert ein Virtual Private Network (VPN)?

… Darüber hinaus bieten VPN-Server den Vorteil, den tatsächlichen Standort sowie Ihre Online-Identität gegenüber Dritten zu verschleiern. Hierbei weist der VPN-Server Ihrem Endgerät eine neue (interne) IP-Adresse zu. Beim Surfen im Internet ist dann für das Gegenüber (z.B. die besuchte Webseite) statt der Original-IP-Adresse Ihres Geräts die externe IP-Adresse des VPN-Servers sichtbar.

Weiterlesen bei Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Warum Sie ein VPN verwenden sollten, erfahren Sie in unserem YouTube-Shorts-Video zum Thema ‚VPN‘:

 


Titelbild von Gerd Altmann auf Pixabay


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