Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch

Kindesmissbrauch: nicht wegschauen!

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Die aufgedeckten Fälle von organisiertem Kindesmissbrauch in NRW in der letzten Zeit führten dazu, dass die Politik aufschreckte und nun etwas tun möchte. Sie will die Strafen dafür verschärfen. Aber wird das wirken? Diese Menschen haben auch die bisher drohenden Freiheitsstrafen nicht beeindrucken können. Es handelt sich hier um Menschen, die entweder psychisch krank sind oder bei denen mit den Jahren Grenzen verschwanden. Behilflich dabei war, dass Menschen im Umfeld nicht genügend sensibilisiert sind oder manche einfach wegschauten, weil sie ihre Ruhe haben wollten.

Eine Verschärfung der Strafen, die Taten als Verbrechen und nicht als Vergehen zu sehen ist richtig,  dürfte dennoch nicht viel bewirken. Viel wichtiger ist eine Stärkung der Kinderrechte, wie auch UNICEF fordert. Ebenso müssen Kinder selbst die Möglichkeit haben, sich irgendwo melden zu können, vielleicht gar erst anonym, um Hemmschwellen für sie zu senken. Wieviele Eltern nehmen ihre Kinder nicht ernst, wenn diese von Misshandlung oder Missbrauch berichten? Manche bekommen auch gar Vorwürfe zu hören, werden zu Schuldigen gemacht. Ich kenne selbst solch einen Fall und der authentische Film über die Odenwaldschule („Die Auserwählten“) zeigt das sehr deutlich.

Wir sollten schon bei Kindesmisshandlung ansetzen, denn bereits dabei werden viele Kinder geschädigt. Häuslische Gewalt ist mehr oder weniger ein Tabuthema, dabei gibt es diese gegenüber Kindern genauso wie gegenüber Frauen.

 

Film „Die Auserwählten“

Video verfügbar bis 05.07.2020 in der ARD-Mediathek

anschauen https://www.ardmediathek.de/one/…

 

Trailer „Die Auserwählten“

13 Minuten

 

Doku „System Missbrauch“

 

DIE UN-KINDERRECHTSKONVENTION

REGELWERK ZUM SCHUTZ DER KINDER WELTWEIT

Man könnte glauben, sie seien selbstverständlich: die Kinderrechte. Aber dass es diese Rechte überhaupt in einer schriftlich festgelegten Form gibt, dafür haben die Vereinten Nationen (United Nations/UN) gesorgt: 1989 beschlossen die UN-Vertreter und -Vertreterinnen nach 10-jähriger gemeinsamer Arbeit die Kinderrechtskonvention – ein Dokument, das die ganz eigenen Bedürfnisse und Interessen der Kinder betont. Zum Beispiel das Recht auf Freizeit, das Recht auf Bildung oder auch das Recht auf Schutz vor Gewalt. 

Dieses Kinderrechte-Regelwerk gilt für alle Kinder weltweit – ganz gleich, wo sie leben, welche Hautfarbe oder Religion sie haben und ob sie Mädchen oder Junge sind. Denn allen Kinder ist eines gemeinsam: Sie brauchen besonderen Schutz und Fürsorge, um sich gesund zu entwickeln und voll zu entfalten. Ihnen genau diesen Schutz zu geben, darum geht es in der Kinderrechtskonvention. 

Unten können Sie das vollständige Kinderrechte-Regelwerk der Vereinten Nationen im Original lesen. Und Sie finden Links, die Sie in diesem Zusammenhang auch interessieren könnten – zum Beispiel zum Download einer leichter verständlichen Version der Kinderrechtskonvention. 

weiterlesen https://www.unicef.de/…

 

 

Misshandlung und Missbrauch

Die ZEIT – Artikelsammlung zum Thema

https://www.zeit.de/thema/kindesmisshandlung

 

 

Ursachen und Folgen für die Opfer

Kindesmisshandlung und die traumatischen Folgen

Bild von kalhh auf Pixabay

In diesem Beitrag werden die verschiedenen Formen der Misshandlung, der Vernachlässigung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern beschrieben und ihre Ursachen erklärt. In diesem Zusammenhang ist das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung bedeutsam, das Eltern eine Orientierung für den Alltag mit ihren Kindern gibt. Wie weit jedoch die Erziehungspraxis noch vom Ideal entfernt ist, zeigt das Ausmaß von Erziehungsgewalt in verschiedenen Untersuchungen. Abschließend werden die möglichen Folgen der Gewalt gegen Mädchen und Jungen dargestellt.

weiterlesen https://www.familienhandbuch.de/…

 

Auswirkungen von Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung im Kindesalter auf die psychische und physische Gesundheit im Erwachsenenalter

weiterlesen https://www.uniklinik-ulm.de/…

 

 

Kindesmisshandlung

Zahlen und Fakten: Kindesmisshandlung

Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet jedes Jahr viele Fälle von Kindesmisshandlung. Da ein Großteil der Taten jedoch im familiären oder sozialen Umfeld der Opfer stattfinden, muss von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden – Straftaten, die nicht zur Anzeige gebracht werden, weil die Opfer zu klein sind oder die Scham zu groß. Die körperlichen und seelischen Schäden prägen diese Kinder oft ein Leben lang.

Aktuelle Zahlen und Daten sowie wichtige Hintergrundinformationen zu rechtlichen Grundlagen und Risikofaktoren finden Sie auf den folgenden Seiten.

weiterlesen https://www.polizei-beratung.de/…

 

 

Kindesmisshandlung erkennen

Bei Misshandlung sind Kinder auf Hilfe von außen angewiesen, da sie sich häufig im sozialen Umfeld abspielt. Doch wie kann man Kindesmisshandlung erkennen und wo erhält man selbst Hilfe? Hier finden Sie Ratschläge und nützliche Verhaltensregeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

weiterlesen https://www.polizei-beratung.de/…

 

 

Kindesmisshandlung

Körperliche und seelische Misshandlung eines Kindes sind selten eine einmalige Kurzschlusshandlung. Meist sind sie Folge einer Überforderungssituation und müssen als ein Notsignal der Familie an ihre soziale Umwelt gesehen werden.

In der Regel sind sie ein hilfloser Versuch, die Beziehungskonflikte zwischen Erwachsenen und Kindern zu bewältigen. Oft befinden sich die betroffenen Eltern selbst in einer belastenden Lebenssituation.

Was ist unter körperlicher Misshandlung zu verstehen?
Was ist unter seelischer Misshandlung zu verstehen?
Welche Folgen können entstehen?
Wohin können sich betroffene Eltern und Mitbürger wenden?
Können sich Kinder und Jugendliche selbst Hilfe holen?

weiterlesen https://www.elternimnetz.de/…

 

 

Strafgesetzbuch § 225 – Misshandlung von Schutzbefohlenen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die

    1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
    2. seinem Hausstand angehört,
    3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
    4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

    1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
    2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/225.html

 

 

Kindesmissbrauch

 

Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Website des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs – in Folge UBSKM genannt – ist das zentrale Informationsportal für das Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland.

Das Portal gibt Einblick in die Arbeit des UBSKM, dokumentiert Aktivitäten sowie Entwicklungen und bietet zahlreiche Informationen und Hilfestellungen für Betroffene, Angehörige, Fachkräfte und Interessierte.

weiterlesen https://beauftragter-missbrauch.de/

 

 

Dunkelfeld – Kindesmissbrauch auf der Spur

Väter, Mütter, Onkel, Tanten, Erzieher, Lehrer – sie alle werden unter Umständen zu Tätern von sexuellem Kindesmissbrauch. Das Leiden der Opfer, deren Urvertrauen mit dieser Tat komplett zerstört wird, geht danach oft weiter.

Denn nicht selten gibt es niemanden, an den sie sich wenden können. Niemand, der ihnen zuhört. Doch angesichts der gestiegenen medialen und teilweise auch gesellschaftlichen Aufmerksamkeit sind erste Verbesserungen in Bezug auf Opferhilfe, aber auch Prävention spürbar.

weiterlesen (Video verfügbar bis 19.05.2021)  https://www.zdf.de/…

 

 

Strafgesetzbuch § 176 – Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,

3. auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um
 
 a) das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder
 
b) eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 zu begehen, oder
 
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nummer 4 und Absatz 5. Bei Taten nach Absatz 4 Nummer 3 ist der Versuch nur in den Fällen strafbar, in denen eine Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, sein Einwirken beziehe sich auf ein Kind.

Fassung aufgrund des Siebenundfünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings vom vom 03.03.2020 (BGBl. I S. 431), in Kraft getreten am 13.03.2020 Gesetzesbegründung verfügbar.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

 


 

Psychiater über Kindesmissbrauch: Warum Mütter zu Mittätern werden

Meist sind es Männer, die Kinder missbrauchen. Doch häufig gibt es Frauen in ihrem Umfeld, die die Täter unterstützen, wegsehen, die Opfer allein lassen – oft ist das deren leibliche Mutter.

Ein Interview https://www.spiegel.de/…

 

 

Diskussion um härtere Strafen für Kindesmissbrauch: „Zu viele Familienrichter sind ahnungslos“

Der Jurist Ludwig Salgo setzt sich seit vielen Jahren für Kinderrechte ein. Von härteren Strafen für sexuellen Missbrauch hält er wenig – die Versäumnisse der Politik sieht er anderswo.

weiterlesen https://www.spiegel.de/…

 

 

Kindesmissbrauch – Kein Vergehen, sondern ein Verbrechen

Immer wieder erschüttern Fälle von Kindesmissbrauch die Öffentlichkeit. Mädchen und Jungen besser schützen – aber wie? Julia von Weiler ist Geschäftsführerin der Kinderschutzorganisation Innocence in Danger. Sie sieht ein strukturelles Systemversagen – und fordert mehr qualifiziertes Personal für die Jugendämter.

weiterlesen https://www1.wdr.de/…

 

 

Gesetzesinitiative: Manuela Schwesig will rasch härtere Strafen bei Kindesmissbrauch

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin fordert eine Strafverschärfung bei Kinderpornografie und Missbrauch. Sie plant eine Gesetzesinitiative im Bundesrat.

weiterlesen https://www.zeit.de/…

 

 

KINDERRECHTE INS GRUNDGESETZ – JETZT!

ÖFFENTLICHER APPELL ZUM TAG DES GRUNDGESETZES AM 23.5.

UNICEF Deutschland und zahlreiche namhafte Unterstützerinnen und Unterstützer wenden sich zum Tag des Grundgesetzes mit einem öffentlichen Appell an die Politik. Sie fordern darin, mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz die rechtliche Grundlage für ein kinderfreundliches Deutschland zu schaffen.

weiterlesen https://www.unicef.de/…


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