Rechtsterrorismus: Niemand mit Bezug zur Gruppe S war als Gefährder eingestuft

Rechtsterrorismus: Guppe S nicht als Gefährder eingestuft

Bild von kerttu auf Pixabay

Vor den Ermittlungen stand keines der mutmaßlichen Mitglieder unter Terrorverdacht. Das Terrorabwehrzentrum wurde erst im September 2019 auf die Gruppe aufmerksam.

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Bundestag: Ermittlungen gegen „Gruppe S.“

Recht und Verbraucherschutz/Antwort – 15.04.2020 (hib 385/2020)

Berlin: (hib/MWO) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt gegen 13 Beschuldigte aus den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatverdachts der Gründung, Rädelsführerschaft, Mitgliedschaft in und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung („Gruppe S.“). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/18305) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17617) hervor.

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