Weil viele Grenzen wegen der Corona-Krise geschlossen sind, befürchten die Handelsketten Versorgungsprobleme. Um Engpässe zu verhindern, will Wirtschaftsminister Altmaier das Kartellrecht lockern und mehr Kooperationen erlauben.
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Kartellamt zeigt sich in Corona-Krise offen für Ausnahmeregeln
Um die Lebensmittelversorgung sicherzustellen, hat sich das Bundeskartellamt angesichts der Corona-Krise offen für Lockerungen des Kartellrechts gezeigt. „Das Kartellrecht erlaubt weitgehende Kooperationen zwischen Unternehmen, wenn es dafür – wie in der aktuellen Situation – gute Gründe gibt“, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. „Wir stehen selbstverständlich für jedes Gespräch mit den Unternehmen, Verbänden und der Politik zur Verfügung.“ Mehrere Seiten hätten bereits Gesprächsbedarf angemeldet und man sei bemüht, passende Regelungen zu finden.
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Was ist Kartellrecht: Definition
In Deutschland leben wir von der Sozialen Marktwirtschaft. Der Markt wird von Angebot und Nachfrage beherrscht, wodurch Unternehmen natürlich versuchen, ihren Profit zu steigern und andere Mitbewerber abzuhängen oder gar auszuschalten. …
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